Formulare
Meldezettel können Sie unter
https://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/meldezettel.html herunterladen.
An- bzw. Ummeldung von Strom/ Gas : Bei Neuanmietung oder Wohnungs-
rückstellung erhalten Sie das Formular von uns, oder
Sie laden sich das Formular
selbst herunter:
https://service.wienenergie.at/
Fragen und Antworten
Was muss ich bei der Rückstellung des Mietobjektes an die
Hausinhabung beachten?
Ihre diesbezügliche
Verpflichtungen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Im
Zweifelsfall geben wir gerne Auskunft. In jedem Fall ist das Mietobjekt von
persönlichen Fahrnissen geräumt und gereinigt zurückzustellen.
(Dies gilt auch für das Kellerabteil).
Wie kann ich
meine Wohnung aufkündigen?
Seitens des Mieters können
unbefristete Mietverträge nur schriftlich (Brief oder
Fax) aufgekündigt werden. Dabei ist die Kündigungsfrist zu beachten. Die
Kündigung hat prinzipiell zum Monatsletzten zu erfolgen. Befristete Mietverträge
können frühestens nach12 Monaten, unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist, (d.h. zum Ende des 16. Mietmonats) aufgekündigt werden. Wir
geben gerne dazu Auskunft. Sollte ihnen die derzeitige Wohnung zu klein oder zu
groß geworden sein, sind wir ihnen bei einer Lösung behilflich.
Kaution
Bei Objekten, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, kann entsprechend einer
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes eine Kaution bis zu 6 Bruttomieten
vereinbart werden, welche zugunsten des Mieters in Höhe des aktuellen Eck-
zinssatzes abzüglich KEST zu verzinsen ist. Sofern die Wohnungsübernahme
gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Bestimmungen ordnungsgemäß erfolgt ist,
erhalten Sie die Kaution, in angemessener Frist, auf ein von ihnen benanntes
Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass die Kaution dem Vermieter zur
Sicherstellung für die Behebung etwaiger Beschädigungen im Mietobjekt dient
und nicht gegen offene Mieten verrechnet werden kann.
Wann ist die
montliche Miete fällig?
Gemäß §15 Abs (3)
Mietrechtsgesetz ist die Miete, falls nichts anderes vereinbart
ist, zum Monatsanfang (spätestens zum 5. des Monats) im vorhinein fällig. Bitte
alten Sie den Zahlungstermin ein, um Ihnen Mahnspesen zu ersparen.
Dauerauftrag
/ Einzugsermächtigung
Die komfortabelste Art seine
Miete zu begleichen sind der Dauerauftrag oder der
Bankeinzug. Beides kann problemlos bei Ihrer Bank eingerichtet werden und
erspart Ihnen den monatl. Weg zur Bank oder Post.
Wo kann ich mein Fahrrad/ Kinderwagen lagern bzw. abstellen?
Wenn Ihr Wohnhaus über einen
entsprechenden Raum verfügt sind Kinderwagen
und Fahrräder nur dort abzustellen.
Wo entsorge
ich Sperrmüll? (Möbel, TV-Geräte, Kartons etc.)
Alle angeführten Gegenstände
können bis zum Ausmaß einer Kofferraumladung
bei den Müllsammelplätzen der Stadt Wien KOSTENLOS entsorgt werden. Im
Haus oder Keller illegal "abgestellter" Sperrmüll muss auf Kosten ALLER Mieter
entsorgt werden.
Mistplätze:
- 2., Dresdner Straße 119
- 3., Grasbergergasse 1-3
- 10., Sonnleithnergasse 30
- 11., Johann-Petrak-Gasse 1
- 12., Wundtgasse/Jägerhausgasse
- 14., Wientalstraße 51
- 16., Kendlerstraße 38a
- 17., Richthausenstraße 2-4
- 19., Grinzinger Straße 151
- 23., Seybelgasse/An den Steinfeldern
- 23., Südrandstraße 2
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/entsorgung/mistplatz/adressen
Meldezettel
Das An-, Ab- oder Ummelden
erledigen Sie in einem der 19 magistratischen
Bezirksämter der Stadt Wien. Sie können dies in jedem beliebigen Bezirk machen.
Die Bezirksämter haben für alle Meldeangelegenheiten von Montag bis Freitag von
8.00 bis 15.30 Uhr geöffnet, Donnerstags von 08.00 bis 17.30 Uhr.
Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Bezirksämter, bzw. auch eine Hotline
nter der Telefonnummer +43-1-277 55 0 zur Verfügung.
Meldewesen: Die Anmeldung an der neuen Adresse ist innerhalb von 3 Tagen ab
beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von 3 Tagen ab Auszug,
vorzunehmen.
Das Meldezettelformular finden
Sie unter unserer Rubrik "Formulare".
Bei der Anmeldung erledigt die
Behörde auch gleich das Abmelden von der
früheren Adresse kostenlos für Sie.
Für Ummeldungen, wenn Sie z.B. nach einer Heirat einen neuen Familiennamen
tragen, haben Sie für die Änderung drei Monate Zeit.
Gas u.
Strom
Die Zählerstände werden bei
Neuanmietung oder Wohnungsrückstellung
abgelesen und in einem Formular festgehalten. Die Ummeldung führt die
Gebäudeverwaltung für Sie durch.
Schadensmeldung
Bitte melden Sie Schäden wie
z.B. Wasserrohrbruch unverzüglich, um
Folgeschäden zu vermeiden.
Notrufnummern
Feuerwehr: 122 - Polizei: 133 -
Rettung: 144 -
Gebrechen
An Werktagen können wir den
Hausinstallateur kurzfristig verständigen. Am
Wochenende oder Feiertagen gibt es die Möglichkeit den Installateur-Notdienst
unter der Tel.-Nr.: 05 17 04 zu verständigen. Im Falle einer Deckendurchnässung
auch die Feuerwehr.
ALS ERSTMASSNAHME IST DAS
WASSER ABZUSPERREN!
(Wohnungshahn, Steigleitung)
Installateurnotdienst: Fa. Paul
Raich Tel: 01/ 728 01 27
Elektronotdienst: https://www.elektroinnung-wien.at/
Dachdeckernotdienst: Fa. Drascher Tel: 01/ 798 75 38
Schlossernotdienst: Fa. Riva Sicherheitstechnik Tel: 01/ 969 06 38
Gasnotdienst: +43 (1) 128