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Fragen und Antworten
 

Wie kann ich meine Wohnung aufkündigen?
Seitens des Mieters können Mietverträge nur schriftlich (Brief) aufgekündigt werden. Dabei ist die Kündigungsfrist zu beachten. Die Kündigung hat prinzipiell zum Monatsletzten zu erfolgen.
 

Bei befristeten Mietverträgen kann die Kündigung frühestens im 13. Mietmonat ausgesprochen werden. Unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis daher frühestens zum Ende des 16. Mietmonats.
Wir geben gerne Auskunft dazu.
 

Was muss ich bei der Rückstellung des Mietobjektes beachten?
Ihre diesbezüglichen Verpflichtungen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

In jedem Fall erhalten Sie von uns - nach Einlagen Ihrer schriftlichen Kündigung - eine Kündigungsbestätigung mit genauen Informationen. Das Mietobjekt ist von persönlichen Fahrnissen geräumt und gereinigt zurückzustellen.

(Dies gilt auch für das Kellerabteil).
Die Zählerstände werden bei der Wohnungsrückstellung (genauso wie bei der Wohnungsneuanmietung) von uns abgelesen und in einem Formular festgehalten. Die erforderliche Ummeldung führt die Gebäudeverwaltung für Sie durch.
 

Wozu dient die Kaution?

Bei Objekten, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, kann entsprechend einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes eine Kaution von bis zu 6 Bruttomieten vereinbart werden, welche zugunsten des Mieters in Höhe des aktuellen Eckzinssatzes abzüglich KEST zu verzinsen ist.
Sofern die Wohnungsrückstellung ordnungsgemäß erfolgt ist, erhalten Sie die Kaution in angemessener Frist auf ein von ihnen benanntes Konto überwiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Kaution dem Vermieter als Sicherstellung für die Behebung etwaiger Beschädigungen im Mietobjekt dient und nicht gegen offene Mieten verrechnet werden kann.
 

Wann ist die monatliche Miete fällig?

Gemäß §15 Abs (3) Mietrechtsgesetz ist die Miete, falls nichts anderes vereinbart, zum Monatsanfang (spätestens zum 5. des Monats) im Vorhinein fällig. Bitte halten Sie den Zahlungstermin ein, um Ihnen Mahnspesen zu ersparen.
 

Wie kann ich meine Miete bezahlen?

Die komfortabelste Art, die Miete zu begleichen, sind der Dauerauftrag oder der Bankeinzug (SEPA-Lastschrift).
 

Wo kann ich mein Fahrrad/Kinderwagen abstellen?

Wenn Ihr Wohnhaus über einen entsprechenden Raum verfügt, sind Kinderwagen und Fahrräder ausschließlich dort abzustellen.
 

Wo entsorge ich Sperrmüll (Möbel, TV-Geräte, Kartons, etc.)?

Sperrmüll kann bei den Müllsammelplätzen der Stadt Wien KOSTENLOS entsorgt werden. Eine Liste der Sammelplätze sowie deren Öffnungszeiten finden Sie unter https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/entsorgung/mistplatz/adressen.html
Alle Fragen dazu beantwortet das Misttelefon 01/546 48

 

Im Haus oder Keller illegal abgestellter Sperrmüll wird auf Kosten ALLER Mieter entsorgt!

 

Wo kann ich mich an-, ab- oder ummelden?

Das An-, Ab- oder Ummelden können Sie in einem der magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien erledigen. Sie können dies in jedem beliebigen Bezirk unabhängig vom Wohnort machen. Deren Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter https://www.wien.gv.at/mba/mba.html
 

Alle Informationen rund ums Meldewesen (Fristen, Kosten, etc.) finden Sie unter https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/


Das Meldezettelformular können Sie unter 
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html herunterladen.

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